Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Absatz 2 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Absatz 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Absatz 2 ImmoWertV) vorliegen.
Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den Thüringer Gutachterausschüssen für Grundstückswerte beschlossen und veröffentlicht. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung.
- Bodenrichtwerte für Bauland (Bewertungsstichtag 31.12.2016)
- Bodenrichtwerte für Bauland (Bewertungsstichtag 31.12.2014)
- Bodenrichtwerte für landwirtschaftl. Flächen (Bewertungsstichtag 31.12.2016)
- Bodenrichtwerte für landwirtschaftl. Flächen (Bewertungsstichtag 31.12.2014)
Weitergehende Informationen können Sie über das Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) auf der Webseite des Thüringer Landesamts für Vermessung und Geoinformation erhalten:
http://www.thueringen.de/th9/tlvermgeo/geoinformation/bodenmanagement/boris_th/index.aspx
Karten
An dieser Stelle haben wir für sie eine kleine Auswahl an Karten von Schloßvippach und Dielsdorf des Thüringer Landesamts für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) eingestellt:
Über den sogenannten GEOPROXY können Sie sich eine Vielzahl von Geobasisdaten des TLVermGeo (Topographische Karten, Liegenschaftskarten, Luftbilder) kostenfrei anschauen und diese auch miteinander kombinieren.
Luftbilder
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